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Das utb-Online-Wörterbuch Philosophie bündelt das gesamte Grundlagenwissen zu Epochen, Personen, Strömungen und Begriffen der Philosophie. Das Philosophielexikon enthält über 1000 Artikel, die von ausgewiesenen Fachleuten verfasst wurden. Sie sind urheberrechtlich geschützt.
In der philosophischen Fachsprache und der Logik werden mehrere Formen der Negation unterschieden. Von einer Verneinung oder einem negativen Urteilsakt spricht man, wenn eine ganze Aussage bestritten oder eine Frage verneint wird. Dies steht im Gegensatz zur Bejahung, in der eine Aussage oder Frage bestätigt wird. Die Verneinung kann stark oder schwach sein. Schwache Verneinungen werden durch zusätzliche Wörter wie ›kaum‹, ›manchmal‹ oder ›selten‹ begleitet. Von einigen Theoretikern wird angenommen, dass sich der negative Urteilsakt auf einen neutralen Urteilsinhalt bezieht (Bolzano, Brentano). Dagegen geht Frege davon aus, dass es nur einen Akt des Behauptens gibt, der auf positive oder negative Inhalte angewandt werden kann.
Daneben lassen sich die kontradiktorische und die konträre Negation unterscheiden. Von einer kontradiktorischen Negation spricht man immer dann, wenn bei der Verneinung einer Aussage oder eines Begriffs der Gegensatz so gebildet wird, dass eine der beiden Aussagen wahr, die andere falsch ist, bzw. wenn bei einem begrifflichen Gegensatz der eine Begriff auf einen Gegenstand zutrifft oder anwendbar ist und der andere nicht. So wäre die Kontradiktion der Aussage ›Es regnet‹ die Aussage ›Es regnet nicht‹ – eine der beiden Aussagen ist unter bestimmten Umständen wahr, während die andere unter denselben Umständen falsch sein muss. Dieses Prinzip nennt man das Prinzip des ausgeschlossenen Widerspruchs (Satz vom Widerspruch). Die Kontradiktion des Begriffs ›schwarz‹ ist nicht der Begriff ›weiß‹, sondern der Begriff ›nicht schwarz‹, da es sein kann, dass ein Gegenstand weder weiß noch schwarz ist, sondern z. B. rot oder grün. Wenn er aber rot, grün oder dunkelblau ist, dann trifft auch zu, dass er nicht schwarz ist. Die Aussage ›Der Regenschirm ist schwarz‹ ist demnach falsch und die Aussage ›Der Regenschirm ist nicht schwarz‹ wahr, wenn wir einen roten Regenschirm vor uns haben.
Gegensätze der zweiten Art, also solche, die sich wie ›schwarz‹ zu ›weiß‹ oder wie ›gut‹ zu ›schlecht‹ usw. verhalten, nennt man konträre oder reale Gegensätze. Ihre Entgegensetzung ist abhängig von dem Begriffssystem, welches man verwendet. So können in dem einen Begriffssystem beispielsweise Natur und Geist einen konträren Gegensatz bilden, in einem anderen stattdessen Natur und Kunst oder auch Geist und Technik. Man kann den konträren Gegensatz noch weiter differenzieren in solche Gegensätze, die ein Mittleres zulassen (wie ›schwarz‹ und ›weiß‹ oder ›oben‹ und ›unten‹) und solche, bei denen – ähnlich wie bei der Kontradiktion – nur einer von zwei Begriffen auf etwas zutreffen kann (wie ›blind‹ und ›sehend‹).
Die Aussage, die einen negativen Begriff wie ›blind‹ enthält, nennt man eine Privation (Beraubung), den Begriff selbst einen privativen Begriff. Ein privativer Begriff wie ›blind‹ unterscheidet sich von einem kontradiktorischen Begriff wie ›nicht sehend‹ dadurch, dass er nur von Lebewesen ausgesagt werden kann, zu deren Natur es gehört, sehend zu sein. Während es zwar sinnvoll sein kann, eine Hutschachtel ›nicht sehend‹ zu nennen, wäre es ein Kategorienfehler, von einer ›blinden Hutschachtel‹ zu sprechen. Die konträre Entgegensetzung wird im Allgemeinen auch bestimmte Negation genannt, im Unterschied zur Kontradiktion, die eine unbestimmte Negation ist.
Handwörterbuch Philosophie
hg. v. Wulff D. Rehfus
Mit Beiträgen von 54 Autoren
1. Aufl. 2003, 736 S., vergriffen
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Quelle: Online-Wörterbuch Erwachsenenbildung. Basierend auf: Wörterbuch Erwachsenenbildung. Hg. v. Rolf Arnold, Sigrid Nolda, Ekkehard Nuissl. 2., überarb. Aufl., Verlag Julius Klinkhardt / UTB. ISBN 978-3-8252-8425-1. © 2010 Julius Klinkhardt