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Das UTB-Online-Wörterbuch Philosophie bündelt das gesamte Grundlagenwissen zu Epochen, Personen, Strömungen und Begriffen der Philosophie. Das Philosophielexikon enthält über 1000 Artikel, die von ausgewiesenen Fachleuten verfasst wurden. Sie sind urheberrechtlich geschützt.
Der Begriff dient zur Beschreibung sozialer Überordnungsverhältnisse innerhalb der menschlichen Gesellschaft. Kennzeichnend für das Verhältnis zwischen Herrschern und Beherrschten ist in erster Linie eine Rangdifferenz, die sich in unterschiedlichen Rechten und Pflichten der beiden Seiten niederschlägt. So ist der Herrschaftsanspruch häufig mit einer Schutzfunktion den Beherrschten gegenüber verbunden, wodurch das Mehr an Macht und Kompetenzen der einen Partei in gewisser Weise auch der anderen zugute kommt. Insofern Herrscher und Beherrschte sich immer gegenseitig bedingen, bedarf Herrschaft zumindest der minimalen Zustimmung auch von Seiten der Beherrschten. Darin unterscheidet sich der Begriff maßgeblich von dem der Macht. Zwar stehen auch der Herrschaft Sanktionsmöglichkeiten zu ihrer Befestigung und Durchsetzung zur Verfügung, doch im Gegensatz zur bloßen Macht, welche neben ihrer eigenen Stärke keine Berechtigung zur Durchsetzung ihrer Interessen hat, wird Herrschaft prinzipiell durch den Glauben an ihre Legitimität gestützt. Ist diese Anerkennung des Verhältnisses nicht mehr gegeben, so entartet die Herrschaft zum reinen Machtverhältnis (Diktatur). Von der charismatischen Herrschaft, die aufgrund persönlicher Eigenschaftsmerkmale der Herrschenden besteht, unterscheidet man die traditionelle Herrschaft, welche durch überkommene Sitte und Gewohnheit legitimiert wird, und die rationale bzw. legale Herrschaft, die auf dem Glauben an die Rechtmäßigkeit bestehender Gesetze und der sich daraus ergebenden Herrschaftsverhältnissen basiert. Die rationale/legale Herrschaft steht für unpersönlich-sachliche Ordnungsverhältnisse, wo sich die Über- und Unterordnung nicht an zentralen Personen ausrichtet, welche die Herrschaft als solche verkörpern, sondern in einem System bürokratischer Verwaltung verwurzelt ist. Obwohl die Bezeichnung Herrschaft vorwiegend dem Bereich politischer Rangverhältnisse vorbehalten ist, finden sich Herrschaftsverhältnisse auf sämtlichen Ebenen menschlicher Interaktion, wo sie sich in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Zweck und den konkreten Entstehungsbedingungen entwickeln.
Handwörterbuch Philosophie
hg. v. Wulff D. Rehfus
Mit Beiträgen von 54 Autoren
1. Aufl. 2003, 736 S., vergriffen
» Nachfolgewerk in 4 Bänden
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Quelle: Online-Wörterbuch Erwachsenenbildung. Basierend auf: Wörterbuch Erwachsenenbildung. Hg. v. Rolf Arnold, Sigrid Nolda, Ekkehard Nuissl. 2., überarb. Aufl., Verlag Julius Klinkhardt / UTB. ISBN 978-3-8252-8425-1. © 2010 Julius Klinkhardt