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Das utb-Online-Wörterbuch Philosophie bündelt das gesamte Grundlagenwissen zu Epochen, Personen, Strömungen und Begriffen der Philosophie. Das Philosophielexikon enthält über 1000 Artikel, die von ausgewiesenen Fachleuten verfasst wurden. Sie sind urheberrechtlich geschützt.
Auch singuläre Urteile: Urteile, deren Subjekt nur ein einzelner Gegenstand aus einer Menge von Gegenständen ist. Die klassische Logik unterscheidet zwischen Einzelurteilen, partikulären Urteilen und universalen Urteilen. Ein Einzelurteil hat die Form ›Ein Gegenstand der Art x ist …‹, ein partikuläres Urteil hat die Form ›Einige Gegenstände der Art x sind …‹, ein universales Urteil hat die Form ›Alle Gegenstände der Art x sind …‹. Kennzeichen des Einzelurteils ist, dass es stets mehrere Gegenstände der bezeichneten Art gibt, von denen dann nur ein Einziger herausgegriffen wird (z. B. ›Ein Ring ist unecht‹). Wo man ein Einzelurteil bilden kann, ist es daher prinzipiell möglich, auch partikuläre und universale Urteile zu bilden (z. B. ›Einige Ringe sind unecht‹ oder ›Alle Ringe sind unecht‹). Bei einem singulären Urteil dagegen gibt es nur einen einzigen Gegenstand, der unter den Subjektbegriff fällt (z. B. ›Deutschland ist schön‹). Hier ist es daher nicht möglich, mit demselben Subjektbegriff partikuläre oder universale Urteile zu formen.
Die moderne Logik hat Einzelurteile, singuläre und partikuläre Urteile zu einer einzigen Urteilsform zusammengefasst und zu deren Bezeichnung den so genannten Existenzquantor verwendet. Hier sagt man z. B.: ›Es gibt (wenigstens) einen Gegenstand x, derart, dass ihm die Eigenschaft P und die Eigenschaft Q zukommen.‹ Anstelle von ›Der Ring ist unecht‹ würde man schreiben: ›Es gibt einen Gegenstand x, der die Eigenschaft besitzt, ein Ring zu sein und die Eigenschaft besitzt, unecht zu sein.‹ Formalisiert schreibt man: Vx (F(x) ∧ G(x)). Mit dem Ausdruck ›Es gibt einen Gegenstand x‹ ist gemeint, dass es mindestens einen Gegenstand der bezeichneten Art gibt. Es kann also durchaus mehr als nur einen solchen Gegenstand geben. Insofern ist der Fall des partikulären Urteils eingeschlossen.
Daneben kennt die moderne Logik auch noch die ›Kennzeichnung‹, z. B. ›dasjenige Objekt x, für das gilt: x ist Autor von Wilhelm Tell . ›Dasjenige Objekt x, für das gilt: F (x)‹. Formalisiert geschrieben: ι x F (x).
Handwörterbuch Philosophie
hg. v. Wulff D. Rehfus
Mit Beiträgen von 54 Autoren
1. Aufl. 2003, 736 S., vergriffen
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Quelle: Online-Wörterbuch Erwachsenenbildung. Basierend auf: Wörterbuch Erwachsenenbildung. Hg. v. Rolf Arnold, Sigrid Nolda, Ekkehard Nuissl. 2., überarb. Aufl., Verlag Julius Klinkhardt / UTB. ISBN 978-3-8252-8425-1. © 2010 Julius Klinkhardt