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Das utb-Online-Wörterbuch Philosophie bündelt das gesamte Grundlagenwissen zu Epochen, Personen, Strömungen und Begriffen der Philosophie. Das Philosophielexikon enthält über 1000 Artikel, die von ausgewiesenen Fachleuten verfasst wurden. Sie sind urheberrechtlich geschützt.
Frz. Gesellschaftsvertrag: nach Rousseau die Bezeichnung eines Vertrages, wie er nach dem Verfall des friedlichen Zusammenlebens der Menschen im Naturzustand zur Regelung des gesellschaftlichen Zusammenlebens notwendig wird. Durch die Annahme eines Gesellschaftsvertrages versucht Rousseau die Frage nach Ursprung und Notwendigkeit politischer Herrschaft, sowie nach der optimalen Herrschaftsform auf dem Wege einer Vertragstheorie zu beantworten. Derartige Erklärungen waren notwendig geworden, als mit dem Zerfall des geschlossenen mittelalterlichen Weltbildes infolge von Reformation und Glaubenskriegen politische Herrschaft nicht mehr unter Berufung auf eine von Gott eingesetzte Ordnung legitimiert werden konnte. Fortan galt es, politische Herrschaft durch eine weltanschaulich und religiös neutrale Theorie zu rechtfertigen. Dabei war es üblich, einen Zustand friedlichen vorstaatlichen Zusammenlebens der Menschen anzunehmen, der, bedingt durch bestimmte Entwicklungen, nicht länger aufrecht erhalten werden kann oder den zu überwinden im Interesse jedes Einzelnen liegen müsse. In einem Akt der Willenserklärung übertragen die Individuen ihre Rechte ganz oder teilweise an einen Souverän, und treten damit aus dem Zustand der Vereinzelung in den Gesellschaftszustand über. Für Rousseau macht die Entstehung von Arbeitsteilung und Eigentum einen Vertragsabschluss erforderlich. Im Gesellschaftsvertrag unterwirft sich der Einzelne einem gesamtstaatlichen Willen, ohne jedoch damit seine persönliche Freiheit zu opfern. Der allgemeine Wille (volonté générale ), der durch den Gesellschaftsvertrag entsteht, darf nun keineswegs als die Summe der Einzelwillen der den Vertrag abschließenden Personen verstanden werden (volonté de tous ), sondern ist das Ergebnis eines auf der Grundlage rationaler Argumente geführten Dialoges, in den die Individuen als freie und gleichberechtigte Bürger eintreten. Indem der contrat social auf das Gemeinwohl und nicht auf die Einzelinteressen der Mitglieder der Gesellschaft abzielt, bildet er die Grundlage der Republik, in der die Individuen als Bürger ein organisches Ganzes bilden.
Handwörterbuch Philosophie
hg. v. Wulff D. Rehfus
Mit Beiträgen von 54 Autoren
1. Aufl. 2003, 736 S., vergriffen
» Nachfolgewerk in 4 Bänden
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Quelle: Online-Wörterbuch Erwachsenenbildung. Basierend auf: Wörterbuch Erwachsenenbildung. Hg. v. Rolf Arnold, Sigrid Nolda, Ekkehard Nuissl. 2., überarb. Aufl., Verlag Julius Klinkhardt / UTB. ISBN 978-3-8252-8425-1. © 2010 Julius Klinkhardt